Pünktlich zum Wegfall des Sonderkontrollverfahrens hat die DVZ einen Artikel veröffentlicht.
 
Aus unserer Sicht ist der Artikel missverständlich formuliert.
 
Zum einen fällt nur das Sonderkontrollverfahren Explosive Trace Detection (AOM ETD) weg und nicht die Kontrollmethode (ETD) in Gänze.
 
Des Weiteren handelte es sich beim Sonderkontrollverfahren nach Ziffer 6.2.1.6 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 um ein Verfahren, welches zur Anwendung in Ausnahmefällen vorgesehen war und nicht zur gängigen Praxis gehören sollte.
 
Wenn eine Sendung geöffnet werden darf, war die Kontrollmethode ETD immer eine mögliche Kontrollmethode und wird dies auch weiterhin sein.
 
Sollten Sie noch Fragen haben, dann sprechen Sie uns gerne an.
 
Tel.: 06003-8267560
 
Quelle: https://www.dvz.de/rubriken/luft/luftfrachtsicherheit/detail/news/etd-sonderkontrollverfahren-fuer-luftfracht-ab-1-juli-verboten.html
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